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Produkt zum Begriff Vergleichsmiete:


  • Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?
    Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?

    Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.

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  • RNK Mietvertrag Wohnung A4 525 6 teilig
    RNK Mietvertrag Wohnung A4 525 6 teilig

    Mietvertrag Wohnung A4 RNK 525 6 teilig

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  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Nöllke, Matthias: Immobilie geerbt?
    Nöllke, Matthias: Immobilie geerbt?

    Immobilie geerbt? , Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt? Herzlichen Glückwunsch! Doch nun gibt es viele Fragen zu klären und Entscheidungen zu treffen. Matthias Nöllke bietet Ihnen einen Leitfaden und zeigt Ihnen den Weg vom Erbe zum Eigentum. Er gibt wertvolle Hinweise für die Entscheidung, ob die Immobilie vermietet, selbst genutzt oder verkauft werden soll. Sie erfahren, wann Sie die Immobilie in Besitz nehmen dürfen, worauf Sie bei der Besichtigung achten müssen, welche Verträge Sie und woraufhin überprüfen sollten und wie Sie mit bestehenden Mietverhältnissen umgehen. Auch das Konfliktthema Erbengemeinschaft und steuerliche Aspekte werden behandelt. Darüber hinaus enthält das Buch nützliche Musterbriefe, Formulare, Checklisten und Entscheidungshilfen - auch zum Download. Inhalte: Vom Erben zum Eigentum: gesetzliche Erbfolge, Nachlassverzeichnis, Erbschein, Einblick ins Grundbuch, Annehmen oder Ausschlagen des Erbes Die Immobilie besichtigen: Vorbereitung und Ablauf Vertragscheck: übernehmen, kündigen, nachverhandeln? Die Erbengemeinschaft: Warum es hier häufig zum Streit kommt und wie man jetzt am besten vorgeht Bestehende Vermietung: Check Mietvertrag und Miethöhe, Kündigung wegen Eigenbedarf Was es bedeutet, wenn das eigene Elternhaus verkauft werden soll Steuern und Finanzen: Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Steuererklärung der Erbengemeinschaft, Kalkulation Instandhaltung und Sanierung Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Wie wird vergleichsmiete ermittelt?

    Die Vergleichsmiete wird anhand von ähnlichen Mietobjekten in derselben Region ermittelt. Dabei werden Faktoren wie Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr berücksichtigt. Immobilienportale und Gutachten können zur Ermittlung herangezogen werden. Zudem spielen lokale Mietpreisentwicklungen eine Rolle. Letztendlich dient die Vergleichsmiete als Orientierung für die angemessene Höhe der Miete für eine bestimmte Immobilie.

  • Was ist die vergleichsmiete?

    Die Vergleichsmiete ist der durchschnittliche Mietpreis, der für vergleichbare Wohnungen in einer bestimmten Region oder einem bestimmten Stadtteil verlangt wird. Sie dient als Orientierung für Mieter und Vermieter, um angemessene Mietpreise festzulegen. Die Vergleichsmiete wird anhand verschiedener Kriterien wie Lage, Ausstattung, Größe und Baujahr der Wohnung ermittelt. Sie kann auch gesetzlich festgelegt sein, um Mietwucher zu verhindern und Mieter vor überhöhten Mietpreisen zu schützen. Mieter können die Vergleichsmiete nutzen, um zu überprüfen, ob ihre Miete angemessen ist und gegebenenfalls eine Mietminderung zu fordern.

  • Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete >?

    Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete? Die ortsübliche Vergleichsmiete bezieht sich auf die durchschnittliche Miete, die für vergleichbare Wohnungen in einer bestimmten Region gezahlt wird. Sie dient als Orientierung für Vermieter und Mieter, um angemessene Mietpreise festzulegen. Die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete kann je nach Lage, Ausstattung und Größe der Wohnung variieren. Mieter können die ortsübliche Vergleichsmiete nutzen, um zu überprüfen, ob ihre Miete angemessen ist und gegebenenfalls eine Mietpreisbremse geltend machen.

  • Was versteht man unter ortsüblicher Vergleichsmiete?

    Unter ortsüblicher Vergleichsmiete versteht man die durchschnittliche Miete, die für vergleichbare Wohnungen in einer bestimmten Region oder einem bestimmten Stadtteil gezahlt wird. Diese Vergleichsmiete dient als Orientierung für Vermieter und Mieter, um angemessene Mietpreise festzulegen. Sie wird in der Regel durch Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichsangebote ermittelt. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann je nach Lage, Ausstattung und Größe der Wohnung variieren und wird regelmäßig aktualisiert. Mieter können sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete berufen, um überhöhte Mietforderungen anzufechten.

Ähnliche Suchbegriffe für Vergleichsmiete:


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    Sportradar ***SpeedTrac*** - zur Miete

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    Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!

    Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.

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    Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung

    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Wie ermittelt man die ortsübliche Vergleichsmiete?

    Um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, kann man verschiedene Methoden anwenden. Eine Möglichkeit ist die Nutzung von Mietpreisspiegeln, die von örtlichen Mietervereinen oder Behörden veröffentlicht werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Durchführung einer Vergleichsmietenspiegelung, bei der man ähnliche Wohnungen in der Umgebung vergleicht. Auch kann man auf Online-Portalen nach ähnlichen Wohnungen in der Umgebung suchen und die Mietpreise vergleichen. Zudem kann man sich an einem Sachverständigen oder Immobilienmakler wenden, um eine professionelle Einschätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhalten.

  • Wie das Finanzamt die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt?

    Das Finanzamt ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel mithilfe von Mietspiegeln, die regelmäßig von den Kommunen veröffentlicht werden. Diese Mietspiegel enthalten Daten zu den durchschnittlichen Mieten in verschiedenen Wohnlagen und für unterschiedliche Wohnungstypen. Das Finanzamt kann auch auf Gutachten von Sachverständigen zurückgreifen, um die ortsübliche Vergleichsmiete festzulegen. Zudem können auch Mietpreisdatenbanken oder Vergleichsangebote aus Zeitungsannoncen herangezogen werden. Letztendlich basiert die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf objektiven Kriterien, um eine faire und transparente Bewertung sicherzustellen.

  • Wie finde ich den besten Mieter für meine Wohnung? Was sollte ich als Vermieter bei der Vermietung meiner Immobilie beachten?

    1. Führe eine gründliche Hintergrundüberprüfung durch, einschließlich Bonitätsprüfung und Referenzen. 2. Stelle klare und faire Mietbedingungen auf und halte dich an alle gesetzlichen Vorschriften. 3. Kommuniziere offen und ehrlich mit potenziellen Mietern und sorge für eine reibungslose Übergabe der Wohnung.

  • Wie gestaltet sich die rechtliche Verantwortung für Mieter und Vermieter bei der Vermietung von Wohnraum? Was sind die üblichen Kriterien für die Festlegung einer Miete für Wohnraum?

    Die rechtliche Verantwortung für Mieter und Vermieter bei der Vermietung von Wohnraum ist im Mietrechtsgesetz geregelt. Beide Parteien haben Pflichten und Rechte, die sie einhalten müssen. Die Miete für Wohnraum wird üblicherweise anhand der Lage, Größe, Ausstattung und Marktlage festgelegt.

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