Produkt zum Begriff Ehepartner:
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3 Zimmer Wohnung
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Miete
Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Charmante 2-zimmer Wohnung.
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Schone 2 Zimmer Wohnung
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Wie unterscheidet sich die Miete für eine Immobilie von der Miete für bewegliche Gegenstände? Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter bei der Vermietung eines Gegenstands?
Die Miete für eine Immobilie bezieht sich auf die Nutzung eines Gebäudes oder Grundstücks, während die Miete für bewegliche Gegenstände die Nutzung von Mobiliar oder Geräten betrifft. Mieter haben das Recht, den Gegenstand zu nutzen, während Vermieter dafür verantwortlich sind, den Gegenstand in einem guten Zustand zu halten und Reparaturen durchzuführen. Mieter müssen die Miete pünktlich zahlen und den Gegenstand pfleglich behandeln, während Vermieter den Gegenstand in einem sicheren Zustand bereitstellen müssen.
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Wissen Ehepartner alles voneinander?
Nein, Ehepartner wissen nicht zwangsläufig alles voneinander. Jeder Mensch hat seine eigenen Gedanken, Gefühle und Erfahrungen, die nicht immer vollständig mit dem Partner geteilt werden. Es ist jedoch wichtig, eine offene Kommunikation zu pflegen und sich gegenseitig zu unterstützen, um eine starke und gesunde Beziehung aufzubauen.
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Wann ist Ehepartner Beihilfeberechtigt?
Ehepartner sind in der Regel beihilfeberechtigt, wenn sie selbst nicht über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen. Dies kann der Fall sein, wenn der Ehepartner nicht berufstätig ist oder über kein eigenes Einkommen verfügt. Die genauen Voraussetzungen für die Beihilfeberechtigung können je nach Bundesland und individueller Situation variieren. In der Regel muss der Ehepartner jedoch demselben Personenkreis angehören, für den der Beihilfeanspruch besteht, beispielsweise Beamte oder Beamtenanwärter. Es ist empfehlenswert, sich bei der zuständigen Beihilfestelle oder einem Versicherungsexperten über die genauen Bedingungen zu informieren.
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Was sind die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen, die Mieter und Vermieter bei der Vermietung von Wohnraum beachten müssen?
Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen sind das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, das den Rahmen für Mietverträge und Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern festlegt. Vermieter müssen außerdem die Mietpreisbremse und die Kündigungsfristen beachten. Mieter haben das Recht auf eine angemessene Wohnung und müssen ihre Mietzahlungen pünktlich leisten.
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Sind Ehepartner von Beamten Beihilfeberechtigt?
Sind Ehepartner von Beamten Beihilfeberechtigt? Ja, in der Regel sind Ehepartner von Beamten beihilfeberechtigt, solange sie nicht selbst über eine eigene Krankenversicherung verfügen. Die Beihilfeleistungen gelten dann für den Beamten und seine familienversicherten Angehörigen, zu denen auch der Ehepartner zählt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen je nach Bundesland variieren können und es daher ratsam ist, sich bei der zuständigen Beihilfestelle oder dem Personalamt des Beamten über die konkreten Voraussetzungen zu informieren. In der Regel müssen Ehepartner ihre Beihilfeberechtigung nachweisen, beispielsweise durch eine Heiratsurkunde oder eine entsprechende Erklärung.
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Können Ehepartner getrennte Testamente machen?
Ja, Ehepartner können getrennte Testamente machen. Jeder Ehepartner hat das Recht, sein eigenes Testament zu erstellen, in dem er festlegt, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass die Testamente keine widersprüchlichen Anweisungen enthalten, um Streitigkeiten zu vermeiden. Es kann auch sinnvoll sein, mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die Testamente rechtsgültig sind und den individuellen Wünschen beider Ehepartner entsprechen. Letztendlich können getrennte Testamente dazu beitragen, die individuellen Vorstellungen und Bedürfnisse jedes Ehepartners bei der Nachlassplanung zu berücksichtigen.
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Wer erbt Kinder oder Ehepartner?
Wer erbt Kinder oder Ehepartner? In Deutschland gilt das gesetzliche Erbrecht, nach dem Ehepartner und Kinder als gesetzliche Erben gelten. Das bedeutet, dass sie automatisch einen gesetzlichen Erbteil am Nachlass des Verstorbenen erhalten. Ehepartner erben in der Regel die Hälfte des Nachlasses, während die andere Hälfte den Kindern zusteht. Falls keine Kinder vorhanden sind, erbt der Ehepartner den gesamten Nachlass. Es ist jedoch auch möglich, durch ein Testament von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und andere Personen oder Organisationen als Erben einzusetzen.
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Kann man den Ehepartner vom Erbe ausschließen?
Kann man den Ehepartner vom Erbe ausschließen? Ja, es ist grundsätzlich möglich, den Ehepartner vom Erbe auszuschließen. Dies kann beispielsweise durch ein Testament oder einen Erbvertrag geschehen. Allerdings muss beachtet werden, dass der Ehepartner in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Erbes hat, den sogenannten Pflichtteil. Dieser kann nicht vollständig aberkannt werden. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Wille des Erblassers rechtsgültig umgesetzt wird.
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